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Bamberg beherbergte die Festveranstaltung zur Aufnahme sieben neuer Formen in das bundesweite Verzeichnis
Die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zeichneten vergangene Woche in Bamberg sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes aus. Im Rahmen des Festakts am Michaelsberg erhielten die Träger dieser Kulturformen ihre Urkunden für die im März 2018 erfolgte Eintragung in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstrich in seiner Laudatio im Rahmen des Festaktes: „Die sieben neu in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommenen Kulturformen zeigen beispielhaft die Vielfalt des Wissens und Könnens, das in Deutschland von Generation zu Generation weitergegeben wird. Das Immaterielle Kulturerbe hilft uns herauszufinden, was für unsere Zukunft wichtig ist.“
Welche Bedeutung das Immaterielle Kulturerbe für die Gesellschaft hat, erklärte Oberbürgermeister Andreas Starke am Beispiel Bambergs: „Unsere Stadt ist stolz auf ihr Immaterielles Kulturerbe. Ende des 19. Jahrhunderts zählte die Stadt über 500 Gartenbaubetriebe. Zwar leben und arbeiten heute nur noch etwa 40 Gärtnerfamilien in ihren eigenen Betrieben in Bamberg. Dennoch prägen sie mit ihren sozialen und religiösen Traditionen, gärtnerischen Bräuchen und traditioneller Kleidung die Stadtgeschichte und das Stadtgefüge Bambergs.“ Bereits 2016 wurde der Innerstädtische Erwerbsgartenbau in Bamberg in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind:
1. Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen
Auszeichnungsbegründung: „Gedruckte Text- und Bildmedien sind fester Bestandteil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft. Künstler nehmen sich den traditionellen Drucktechniken kreativ an und entwickeln diese weiter...“
2. Further Drachenstich
Auszeichnungsbegründung: „ein ausgesprochen partizipativer und wandlungsfähiger Brauch, der einen wichtigen Referenzpunkt für die lokale Identität in einer europäischen Grenzregion darstellt und jährlich mit 1500 Mitwirkenden aufgeführt wird…“
3. Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“
Auszeichnungsbegründung: „Die Organisation des historischen Dokumentarspiels wird alle vier Jahre ehrenamtlich von 2500 Landshutern von Jung bis Alt geleistet. Im Zuge der Inszenierung und deren Vorbereitung kooperieren zahllose lokale wie regionale Einrichtungen, Vereine und Bürgerinitiativen miteinander...“
4. Spergauer Lichtmeß
Auszeichnungsbegründung: „Es handelt sich um einen Junggesellenbrauch, der der Winteraustreibung dient, (…) ein Beispiel für Heischebräuche mit karnevalesken Komponenten unter Beteiligung aller Ortsbewohner. Die Lichtmeß wird dabei immer wieder maßvoll aktualisiert…
5. Das Bauhüttenwesen - Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerktechniken und -wissen (Gute Praxis-Beispiel)
Auszeichnungsbegründung: „Bauhütten bewahren große Kathedralen und andere Großgebäude durch kontinuierliche Erhaltungsmaßnahmen und eine hochgradig spezialisierte Bau- und Ausbildungsorganisation sowie altes Handwerkswissen. Modellhaft sind der grenzüberschreitende Erfahrungsaustausch, eine effektive Nachwuchsförderung und die ständige Innovationsbereitschaft der Handwerker...“
6. Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (Gute Praxis-Beispiel)
Auszeichnungsbegründung: „Die vielfältigen Maßnahmen zur Erhaltung des Amateurmusizierens in Baden-Württemberg sind vorbildlich. Ihre Effektivität zeigt sich nicht zuletzt darin, dass fast ein Drittel aller Amateurmusiker der Bundesrepublik aus Baden-Württemberg stammt. Beeindruckend ist auch die steigende Zahl junger Mitglieder der Ensembles…“
7. Der „Pfingsttanz“ als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Gute Praxis-Beispiel)
Auszeichnungsbegründung: „Die Maßnahmen zur Erhaltung des Pfingsttanz-Brauchs mit einer Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten überzeugen als Gute Praxis-Beispiel, denn sie zeigen, wie die Erhaltung und Förderung Immateriellen Kulturerbes durch kommunale Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt werden kann und auf dieser Ebene Synergieeffekte erzeugt..."
Für das leibliche Wohl während der Auszeichnungsveranstaltung sorgte der Verein Genussregion Oberfranken. Seit 2015 zählt die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken zum Bundesregister Guter Praxisbeispiele des Immateriellen Kulturerbes.